BGV-A3
Regelmäßige, elektrotechnische Prüfungen sind gesetzliche Pflicht
Herzlich Willkommen auf der Startseite der Firma -TDF-
Technische Dienstleistung Frieß aus Ingolstadt / Bayern (Obb.)!
Elektrotechnik-Check nach BGV-A3: Mit Sicherheit die richtige Wahl
Setzen Sie mit dem Elektrotechnik-Check nach BGV-A3 auf Sicherheit. Nutzen Sie unser umfassendes Know-how für einen reibungslosen Prüfablauf und eine erfolgreiche Prüfung nach BGV-A3. Wofür brauchen Sie den Elektrotechnik-Check nach BGV-A3 und was bringt er Ihnen?
Auf unserer Seite informieren wir Sie über alle wichtigen Details zur Elektrogeräteprüfung nach BGV A3. Bei uns erhalten Sie die wichtigsten Informationen über den Elektrotechnik-Check nach BGV-A3. Sehr gerne stehen wir Ihnen auch in einem persönlichen Gespräch beratend zum Thema BGV A3 Prüfung zur Seite. In diesem Fall nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Weitere Informationen zum Elektrotechnik-Check nach BGV-A3 erhalten Sie >>hier
Wir prüfen elektrische Geräte, Maschinen und Anlagen gemäß BGV A3 und nach Vorgaben der VDE
Ein wichtiger Indikator für einen reibungslosen Prüfablauf und eine erfolgreiche Prüfung nach BGV-A3 ist das Umfeld. Da wir täglich in den unterschiedlichsten Umgebungen gemäß BGVA 3 prüfen, kennen wir uns aus, auch an Orten die wir zum ersten Mal betreten. Profitieren Sie davon und nutzen Sie für Ihren Elektrotechnik-Check nach BGV- A3 unser Know-How!
Weitere Informationen über Elektrotechnik-Check nach BGV-A3 erhalten Sie >>hier
Empfindliche Strafen für Unternehmer
Viele Unternehmen vernachlässigen, oftmals aus Unkenntnis, Ihre Pflichten gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), zu denen auch der Elektrotechnik-Check nach BGVA3 zählt. Der Geschäftsführer eines Unternehmens setzt sich damit hohen persönlichen Haftungsrisiken aus und kann im Schadensfall, wenn auf die Elektrogeräteprüfung nach BGV-A3 verzichtet wurde, auch strafrechtlich verfolgt werden. Nahezu jedes Unternehmen ist gemäß BetrSichV verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen nach BGV-A3 überprüfen zu lassen.
Seit Inkrafttreten der TRBS 2131 sind über den Elektrotechnik-Check nach BGV-A3 hinaus auch Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und zu dokumentieren. Auch wenn es nicht zu einem Unfall oder Schaden kommt, können die Berufsgenossenschaften die Vorlage der Dokumentationen zur BGV A3 Prüfung verlangen und bei Nichteinhaltung der Vorschriften hohe Ordnungsgelder verhängen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne und unverbindlich zum Thema Elektrotechnik-Check nach BGV-A3!
Weitere Informationen rund um die eletrotechnische Prüfung nach BGV-A3 finden Sie in unserem Download-Center >>hier
Unsere Dienstleistungen
Elektrotechnik-Check nach BGV-A3 (Wiederholungsprüfungen elektrotechnischer Anlagen und Betriebsmittel: d.h. Elektrogeräteprüfung, Elektroanlagenprüfung)
Prüfzyklen nach BGV A3 §5
Prüfung für:
| Anlage/ Betriebsmittel | Prüffrist; Richt- und Maximalwerte | Art der Prüfung | Prüfer |
|---|---|---|---|
| Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen Anschlussleitungen mit Stecker bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss |
Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate *). Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote <2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen 1 Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen 2 Jahre |
auf ordnungsgemäßen Zustand |
Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |
| Anlage/ Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
|---|---|---|---|
| Elektrotechnische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
| Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten", Räumen und Anlagen besonderer Art" (DIN VDE 0100 Gruppe 700) |
1 Jahr | ||
| Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen | 1 Monat | auf Wirksamkeit | Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
| Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungsschutzschalter - in stationären Anlagen, - in nichtstationären Anlagen |
6 Monate, arbeitstäglich | auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |


